Mit dem E-Scooter über die Wiesn?

Bei der Zulassung am 15. Juni dieses Jahres noch gefeiert als das Fortbewegungsmittel der Zukunft in der Stadt, jetzt immer wieder stark kritisiert: Der E-Roller/Scooter.

Jeder ab 14 Jahren darf seit Mitte Juni mit einem E-Roller von A nach B fahren, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h und die meisten, die an so einem parkenden E-Roller vorbeigehen, juckt es schon auszuprobieren wie die sich so fahren.

Nach der Zulassung haben sich die Unfälle mit den Rollern aber gehäuft. So zum Beispiel Anfang des Monats als ein 40 Jahre alter Münchner am Platz des Nationalsozialismus in München bewusstlos aufgefunden wurde. Der Mann musste mit mehreren Knochenbrüchen im Gesicht und Hirnblutungen ins Krankenhaus.

Dennoch stand lange Zeit im Raum, dass man die E-Roller oder Scooter, wie man sie auch bezeichnen möchte, auch auf dem Oktoberfestgelände nutzen könnte, um schneller von einem Festzelt zum nächsten zu kommen. Abgesehen von dem Problem, dass man das Gefährt aus Diebstahlschutzgründen ins Zelt hätte mitnehmen müssen, was jetzt bei den Wiesnwirten und den Security-Firmen am Eingang für eher weniger Enthusiasmus gesorgt hätte, wäre es doch für den ein oder anderen eine gute Idee gewesen, wenn er sich so schneller über das Festgelände schlängeln könnte.

Dieser Idee der schnelleren und nahezu lautlosen Fortbewegung hat die Festleitung aber nun einen Riegel vorgeschoben. Denn wie heute auf der offiziellen Pressekonferenz zum Oktoberfest bekanntgegeben wurde, sind die E-Roller auf dem gesamten Gelände verboten. Die Sperrzone beginnt bereits ab dem mittleren Sperrring, was bedeutet, dass ab der Theresienhöhe und dem Bavariaring kein E-Roller auch nur einen Meter fahren darf. Begründet hat diese Maßnahme die Festleitung mit dem Hinweis auf Unfallgefahr, vor allem bei alkoholisierten Menschen, und das dadurch entstehende Verkehrschaos auf dem Festgelände.

Es fährt ja auch keiner mit dem Radl auf die Wiesn.