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Wiesn-Zeltvergabe: Gericht bestätigt bisheriges Verfahren

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Nach monatelangem Streit um die Vergabe der großen Oktoberfestzelte ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag (16. Oktober 2026) die bisherige Vergabepraxis der Stadt München bestätigt. Der Münchner Gastronom Alexander Egger, der eine europaweite Ausschreibung der begehrten Festzeltplätze erreichen wollte, ist damit vor Gericht gescheitert.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei der bekanntesten Festzelte des Oktoberfests: die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell der Oberbürgermeister das erste Fass anzapft, und das Paulaner-Festzelt. Egger hatte die Vergabe der beiden Standplätze angefochten. Seiner Auffassung nach müssten die wirtschaftlich lukrativen Festzeltplätze nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Beschwerde zurück. Der Beschluss ist rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde bleibt allerdings grundsätzlich möglich.

Ein entscheidendes Detail: Müssen Wiesnwirte ihre Zelte überhaupt öffnen?

Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine ungewöhnliche juristische Frage: Sind die Festwirte eigentlich verpflichtet, ihre Zelte während des Oktoberfests zu betreiben?

Was zunächst selbstverständlich klingt, ist rechtlich entscheidend. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Zulassungsverträgen nicht um sogenannte Dienstleistungskonzessionen. Die Stadt München räumt den Wirten zwar das Recht ein, ihre Festzelte zu betreiben, verpflichtet sie vertraglich jedoch nicht in der für eine solche Konzession erforderlichen Weise dazu.

Damit liegt nach Ansicht der Richter kein entsprechender öffentlicher Beschaffungsvorgang vor, für den eine europaweite Ausschreibung notwendig wäre. Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hielt der Senat nicht für erforderlich.

Eggers Anwälte hatten diese Argumentation bereits während der Verhandlung im September kritisiert. Sie bezweifelten, dass die Stadt München tatsächlich hinnehmen würde, wenn ein großes Wiesnzelt während des Oktoberfests geschlossen bliebe.

So werden die 14 großen Wiesnzelte tatsächlich vergeben

Was vielen Wiesnbesuchern nicht bekannt sein dürfte: Nicht alle großen Festzelte werden nach dem gleichen Verfahren vergeben.

Von den insgesamt 14 großen Festzelten sind sieben traditionell den Münchner Großbrauereien und zwei weitere Schützenvereinigungen zugeordnet. Diese schlagen ihre jeweiligen Festwirte vor. Für die übrigen fünf Großzelte können sich Gastronomen direkt bei der Stadt München bewerben.

Die Bewerbungen werden anhand eines Punktesystems mit 13 Bewertungskategorien beurteilt. Neben der Volksfesterfahrung zählen beispielsweise die Ausstattung, technische Standards und ökologische Aspekte. Die abschließende Entscheidung muss vom Stadtrat gebilligt werden.

Der Streit hätte beinahe den Zeltaufbau verzögert

Bereits im Juni hatte der Rechtsstreit für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Damals war noch offen, ob die betroffenen Festzelte rechtzeitig mit dem Aufbau beginnen könnten.

Das Gericht entschied schließlich, dass der Aufbau stattfinden dürfe, ohne damit schon die eigentliche Rechtsfrage abschließend zu klären. Eine nachträgliche europaweite Ausschreibung wäre vor dem Oktoberfest 2026 zeitlich nicht mehr möglich gewesen.

Besonders problematisch: Die beiden umstrittenen Standplätze liegen zentral auf der Theresienwiese. Ihr Aufbau ist mit dem Aufbau umliegender Betriebe abgestimmt. Eine längere Verzögerung hätte deshalb auch andere Beschicker treffen können.

Nicht der einzige Rechtsstreit um einen Wiesn-Standplatz

Alexander Egger ist auf der Wiesn kein Unbekannter. Er betrieb früher das kleinere Festzelt „Münchner Stubn“ und hatte sich für 2026 um einen Platz in einem Großzelt bemüht. Den ihm erneut angebotenen Platz für die Münchner Stubn nahm er nicht an.

Daneben gibt es einen weiteren Rechtsstreit um die Vergabe der Schützenlisl auf der Oidn Wiesn. Dort war Egger ebenfalls bei seiner Bewerbung nicht zum Zug gekommen. Dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München ist vom nun entschiedenen Streit um die europaweite Ausschreibung zu unterscheiden.

Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause begrüßte die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und sprach von einem „guten Tag für die Wiesn und für München“.

Für die Stadt und die etablierten Festwirte schafft der Beschluss Rechtssicherheit. Das historisch gewachsene Vergabeverfahren kann fortgeführt werden. Ob Alexander Egger die Entscheidung dennoch verfassungsrechtlich überprüfen lassen wird, bleibt abzuwarten.

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