Wie wird man Beschicker auf dem Münchner Oktoberfest ?

Die Münchner Brauerei Giesinger Bräu möchte ab 2027 Bier auf dem Oktoberfest ausschenken und hat zu diesem Zweck ein Bürgerbegehren angekündigt. Doch kann man nur über ein Bürgerbegehren Beschicker werden?

Für viele ist die praktische Frage dahinter jedoch spannender als die politische Zuspitzung: Wie wird man Beschicker auf dem Münchner Oktoberfest? Die kurze Antwort lautet: nicht über gute Kontakte oder eine spontane Idee, sondern über ein klar geregeltes, formelles Zulassungsverfahren der Stadt München. Auf der offiziellen Oktoberfest Seite sind die Bewerberinformationen inklusive Formulare, Leitfaden, Anmeldebedingungen und Link zur Online-Bewerbung gebündelt. Dort ist auch der Grundsatz zu finden, der jedes Jahr gilt: Für das Folgejahr ist der 31. Dezember der letzte Tag, an dem die Bewerbung eingehen muss.

Wer sich für die Wiesn bewirbt, taucht damit sehr schnell in das Münchner Verwaltungsdeutsch ein und genau das ist entscheidend. In den Anmeldebedingungen für das Oktoberfest 2026 hält das Referat für Arbeit und Wirtschaft beispielsweise fest, dass Bewerbungen ausschließlich auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht werden dürfen. Dies kann per Post, persönlich im Servicezentrum an der Theresienwiese oder über die Online-Bewerbung erfolgen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Wer zu spät kommt, unvollständig einreicht oder das falsche Formular verwendet, scheidet automatisch aus dem Verfahren aus.

Für betriebsinterne Geschäfte, also für viele klassische Schausteller- und Verkaufsbetriebe, erfolgt die Auswahl nach einem vom Stadtrat beschlossenen Bewertungssystem mit 13 Kriterien. Pro Kriterium sind 0 bis 11 Punkte möglich, die je nach Kriterium mit dem Faktor zwei oder vier gewichtet werden. Somit ist die Zulassung nicht nur eine Frage der Idee, sondern vor allem eine Frage der nachweisbaren Qualität und Eignung des Betriebs.

Diese Kriterien müssen von Bewerbern berücksichtigen. Bewertet werden unter anderem Volksfesterfahrung, Sachkenntnis, Durchführung, Ausstattung, technischer Standard, Anziehungskraft, Tradition, Platzbedarf, Ortsansässigkeit, Eigentum und Ökologie. Der Leitfaden macht zugleich sehr konkret klar, welche Nachweise die Stadt sehen will. So können Referenzen, Zulassungsverträge oder Nachweise über die selbstständige Teilnahme an Märkten und Volksfesten bei der Volksfesterfahrung relevant sein, während bei der Sachkenntnis Einträge in der Reisegewerbekarte oder Fortbildungsnachweise in Betracht kommen. Für die Kategorien „Ausstattung” und „Technik” sind Fotos, technische Beschreibungen, das Baujahr oder Nachweise zu Renovierungen relevant. Beim „Platzbedarf” ist eine maßstabsgetreue Grundrissskizze erforderlich.

Die Stadt bewertet nicht nur, ob ein Geschäft auf dem Papier attraktiv klingt, sondern auch, ob der Betrieb dem Wiesnalltag stand halten kann. Das Verfahren ist deshalb stark auf Vergleichbarkeit und Dokumentation ausgelegt. Wer neu in den Bewerbungsprozess einsteigt, benötigt in der Regel zunächst belastbare Erfahrung auf anderen Volksfesten und Märkten sowie entsprechende Unterlagen. Der Leitfaden empfiehlt sogar ausdrücklich, die Bewerbungsunterlagen im DIN-A4-Format zu sortieren, zu nummerieren und auf das Wesentliche zu beschränken.

Hinzu kommen Faktoren, die in der öffentlichen Diskussion oft übersehen werden. So steht in den Anmeldebedingungen, dass ortsansässige Bewerber:innen bevorzugt werden. Dies ist durch eine aktuelle erweiterte Meldebestätigung nachzuweisen. Auch Eigentumsverhältnisse am Geschäft und nachgewiesene ökologische Maßnahmen können in die Bewertung einfließen. Im Leitfaden werden dafür Beispiele genannt: von Ökostrom Nachweisen und Fachfirmenbestätigungen bis hin zu Nachweisen für ökologische oder regionale Lebensmittel.

Das Verfahren ist zwar modernisiert, aber nicht vollständig digitalisiert. Zwar ist eine Online-Bewerbung möglich, doch der Leitfaden weist darauf hin, dass das im Online-Verfahren erzeugte Bewerbungsformular anschließend ausgedruckt, persönlich unterschrieben und per Post eingesandt werden muss. Selbst eine sauber eingereichte Bewerbung ist noch keine Zusage. In den Anmeldebedingungen wird klargestellt, dass kein Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz besteht. Mitteilungen über Zulassung oder Nichtzulassung erfolgen voraussichtlich erst Ende Mai des jeweiligen Veranstaltungsjahres. Für Interessierte mit Blick auf das Jahr 2027 ist außerdem relevant, dass man sich ab dem November 2026 bewerben kann.

Unterm Strich zeigt der Blick hinter die Wiesn-Kulissen: Wer auf dem größten Volksfest der Welt Beschicker werden will, braucht keine Schlagzeilen, sondern eine saubere Akte. Auf der Theresienwiese entscheidet am Ende ein formalisiertes Verfahren mit Fristen, Formblättern, Nachweisen und einem Kriterienkatalog, der weit über ein gutes Konzept hinausgeht.