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Tradition oder Ausschreibung

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Für die Münchner Wiesn könnte der 11. September ein entscheidender Tag werden. Dann beschäftigt sich das Bayerischen Obersten Landesgericht mit dem Streit um die Vergabe der großen Oktoberfestzelte. Im Mittelpunkt steht die Frage: Darf die Stadt München die begehrten Festzeltplätze nach ihren bisherigen Vergabekriterien vergeben oder muss die Vergabe nach europäischem Vergaberecht erfolgen?

Ausgelöst wurde der Streit durch den Gastronom Alexander Egger. Er war mit Bewerbungen um große Festzelte gescheitert und geht nun gegen das Vergabeverfahren der Stadt vor. Konkret geht es um die Festhalle Schottenhamel und das Paulaner Festzelt.

Egger fordert eine europaweite Ausschreibung. Und die könnte das bisherige Verfahren zur Vergabe der Wiesnzelte grundlegend verändern.

Denn sobald die entsprechenden Voraussetzungen des europäischen Vergaberechts erfüllt sind, gelten europaweit einheitliche Regeln. Das Verwaltungsportal des Bundes gibt an das ein solcher Auftrag muss öffentlich bekannt gemacht werden. Je nach Verfahren können sich Unternehmen europaweit um die Teilnahme bewerben.

Beim offenen Verfahren kann grundsätzlich jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben. Beim nicht offenen Verfahren gibt es zunächst einen Teilnahmewettbewerb. Erst ausgewählte Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Dabei zählt nicht einfach nur das wirtschaftlich attraktivste Angebot. Die Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Auch Referenzen können eine Rolle spielen.

Genau davor haben die Münchner Wiesnwirte Sorge. Sie verteidigen das derzeitige Verfahren der Stadt und warnen davor, dass eine europaweite Ausschreibung den Wettbewerb auf dem Oktoberfest verändern könnte.

Ihre Befürchtung ist das internationale Konzerne stärker auf die Wiesn drängen könnten. Damit könnte sich nach Ansicht der Wirte auch der Charakter des Oktoberfests verändern. Besonders deutlich wird das bei der Bierfrage. Die Wirte warnen davor, dass bei einer europaweiten Ausschreibung möglicherweise auch internationale Biermarken oder Biere aus anderen Regionen eine größere Rolle spielen könnten.

Alexander Egger widerspricht dieser Darstellung. Er hält die Warnungen vor einer Internationalisierung des Bierangebots für unbegründet.

Die Wiesnwirte argumentieren dagegen, dass die bestehenden Vergabekriterien transparent seien. Sie wurden vom Münchner Stadtrat beschlossen, sind öffentlich einsehbar und nach Angaben der Wirte bereits mehrfach gerichtlich überprüft worden.

Der 11. September könnte deshalb weit über die Vergabe einzelner Zelte hinaus Bedeutung bekommen. Es geht um die grundsätzliche Frage, nach welchen Regeln die Stadt München die Festzeltplätze künftig vergeben darf.

Für die Wiesn 2026 ändert sich durch das Verfahren allerdings nichts mehr. Die betroffenen Wirte dürfen ihre Zelte in diesem Jahr betreiben. Das Oktoberfest beginnt am 19. September.

Doch kurz vor Beginn der Wiesn richtet sich der Blick nach München auf den 11. September.

Denn an diesem Tag könnte sich entscheiden, welchen Weg die Vergabe der Oktoberfestzelte künftig nehmen wird: Bleibt es beim bisherigen Münchner Verfahren ­oder öffnet sich die Wiesn auch bei der Zeltvergabe für ein europaweites Vergabeverfahren?

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