Das Bayerische Oberste Landesgericht stärkt der Stadt München den Rücken: Die begehrten Festzeltplätze müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Doch bedeutet das auch endgültige Rechtssicherheit? Ein Münchner Rechtsanwalt ordnet die Entscheidung ein.
Nach monatelangem Streit um die Vergabe der großen Oktoberfestzelte ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 16. Oktober 2026 die Beschwerde des Münchner Gastronomen Alexander Egger zurückgewiesen. Dieser wollte erreichen, dass die Stadt München die begehrten Standplätze für große Festzelte europaweit ausschreiben muss.
Im Mittelpunkt standen zwei der bekanntesten Zelte: die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angezapft wird, und das Paulaner-Festzelt. Für beide hatte Egger die bisherige Vergabe rechtlich angegriffen.
Der Beschluss des Gerichts ist rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde bleibt allerdings möglich.
Warum die Wiesn-Zelte nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen
Entscheidend war eine auf den ersten Blick ungewöhnliche Frage: Sind die Wiesnwirte rechtlich überhaupt verpflichtet, ihre Festzelte zu betreiben?
Nach Auffassung des Gerichts stellen die Zulassungsverträge keine sogenannten Dienstleistungskonzessionen dar. Die Stadt ermöglicht den Wirten zwar den Betrieb ihrer Festzelte, beschafft damit aber keine eigene Dienstleistung, die eine Anwendung des europäischen Vergaberechts erfordern würde.
Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hielt das Gericht nicht für erforderlich.
Die Entscheidung bedeutet: Die Stadt München muss die betroffenen Standplätze nicht europaweit nach den Vorschriften des Kartellvergaberechts ausschreiben.
So funktioniert die Vergabe der 14 großen Wiesnzelte
Nicht alle großen Festzelte werden nach dem gleichen Verfahren vergeben.
Sieben der insgesamt 14 Großzelte sind traditionell Münchner Großbrauereien zugeordnet, zwei weitere Schützenvereinigungen. Für die übrigen fünf können sich Gastronomen unmittelbar bei der Stadt München bewerben.
Die Stadt bewertet die Bewerbungen anhand eines Punktesystems mit 13 Kategorien. Dazu zählen unter anderem Volksfesterfahrung, Ausstattung, technische Standards und ökologische Gesichtspunkte. Die Entscheidung wird abschließend vom Stadtrat gebilligt.
Streit sorgte bereits beim Aufbau für Unsicherheit
Der Rechtsstreit hatte schon im Sommer für erhebliche Unruhe gesorgt. Zeitweise war fraglich, ob die betroffenen Großzelte rechtzeitig aufgebaut werden könnten.
Das Gericht ermöglichte schließlich den Aufbau, ohne die grundsätzliche Rechtsfrage damit bereits abschließend zu entscheiden. Eine Verzögerung hätte sich auch auf benachbarte Betriebe auswirken können, da der Aufbau der großen Festzelte auf der Theresienwiese eng aufeinander abgestimmt ist.
Hinzu kommt ein weiterer Konflikt: Auch um die Vergabe der Schützenlisl auf der Oidn Wiesn wird gestritten. Dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München ist von der nun entschiedenen vergaberechtlichen Frage unabhängig.
Oberbürgermeister Dominik Krause begrüßte den Beschluss und sprach von einem „guten Tag für die Wiesn und für München“.
Doch ist damit tatsächlich jede juristische Auseinandersetzung um die Vergabe der begehrten Festzeltplätze beendet?
Rechtlich entschieden – aber ist der Streit damit vorbei?
wiesn.tv hat den Münchner Rechtsanwalt Jörg F. Remien, der insbesondere im Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht berät, um eine Einschätzung gebeten.
wiesn.tv: Herr Remien, hat das Gericht mit seiner Entscheidung endgültig für Rechtssicherheit gesorgt?
Remien: „Die Entscheidung ist für die Stadt München zweifellos ein wichtiger Erfolg. Sie bestätigt, dass die konkret geprüften Zulassungsverträge nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegen. Das schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Man sollte die Reichweite des Beschlusses aber nicht überschätzen: Das Gericht hat nicht entschieden, dass jede einzelne Vergabeentscheidung der Stadt automatisch rechtmäßig ist.“
wiesn.tv: Kann der Streit also vor Gericht weitergehen?
Remien: „Ja. Der Beschluss selbst ist zwar rechtskräftig, eine Verfassungsbeschwerde bleibt aber möglich. Unabhängig davon können einzelne Vergabeentscheidungen weiterhin gerichtlich überprüft werden. Dabei geht es beispielsweise um die Gleichbehandlung der Bewerber, die Transparenz der Auswahlkriterien und deren sachgerechte Anwendung. Das ist rechtlich eine andere Frage als die jetzt entschiedene Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.“
wiesn.tv: Was bedeutet das für die Zukunft der Wiesn und die etablierten Festwirte?
Remien: „Die Entscheidung stärkt das historisch gewachsene Vergabesystem und gibt den Beteiligten zunächst Sicherheit. Tradition allein ersetzt aber keine rechtliche Begründung. Gerade weil es bei den großen Festzelten auch um erhebliche wirtschaftliche Interessen geht, muss die Stadt ihre Auswahlentscheidungen weiterhin nachvollziehbar und rechtlich belastbar treffen. Das letzte Wort über jede künftige Zeltvergabe ist mit diesem Beschluss sicher nicht gesprochen.“
Jörg F. Remien ist Rechtsanwalt in München / Grünwald. Mit seiner Kanzlei REMIEN berät er Unternehmen und Führungskräfte insbesondere im Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht.